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Herstellergarantie
der erfi Maschinenbau und Elektrotechnik GmbH
erfi GmbH garantiert den fehlerlosen
Zustand der Produkte hinsichtlich Material und
Fabrikation. Sollte sich das Produkt innerhalb der
Garantiezeit diesbezüglich als fehlerhaft erweisen,
gewährt die
erfi GmbH, An der oberen Lag 1,
97353 Wiesentheid, Deutschland
(Garantiegeber) dem Endkunden eine
Herstellergarantie nach Maßgabe der nachfolgenden
Bestimmungen:
1. Garantieanspruch und
dauer
erfi garantiert dem Kunden, dass das an den
Kunden gelieferte Produkt innerhalb der unten genannten
Garantiefristen für die jeweiligen Produktgruppen frei
von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein wird. Die
Garantiedauer tritt mit dem Rechnungsdatum an den
Endkunden in Kraft.
3 Jahre |
Auf Stromquellen,
Drahtvorschübe, Fahrwägen,
Haupttransformatoren,Ausgangsdrosseln,
Sekundärgleichrichter, Kompressoraggregate,
Druckluftkessel |
1 Jahr |
Auf Kühlmittelpumpen,
Lüfter, Schaltschütze, Schweißschutzhelme,
Schweißbrenner, Druckminderer,
Zwischenschlauchpakete, Gebrauchtgeräte,
Fernsteller,Inverter-Leistungsteile,
Drehstrommotoren |
6 Monate |
Auf einzeln gelieferte
Ersatzteile (so z.B. Elektronikbaugruppen,
Zündgeräte etc.) |
Hersteller-/Lieferantengarantie |
Auf alle Zukaufteile, die von
erfi eingesetzt, jedoch von anderen hergestellt
werden |
2. Inhalt der Garantieleistung
Im Garantiefall wird erfi den Fehler nach eigenem
Ermessen und auf eigene Kosten durch Reparatur, Lieferung
neuer oder generalüberholter Teile oder durch Austausch
des Produktes gegen ein gleichwertiges Produkt (ggf. auch
Nachfolgemodell) beheben. Ansprüche aus dieser Garantie
werden durch erfi oder einem durch erfi autorisierten und
beauftragten Partner erfüllt.
In der Gewährleistungsperiode (siehe
Punkt 6) werden Verpackungs- und Transportkosten vom
Gewährleistungsgeber getragen. In der Garantiezeit hat
der Kunde die Verpackungs- und Transportkosten zum und
vom Erfüllungsort der Garantie zu tragen. Sie sind somit
nicht Gegenstand der Garantie.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf
direkte oder indirekte Schäden, die durch defekte
Produkte entstanden sind. Sonstige Ansprüche des Kunden
gegen erfi (insbesondere Schadensersatzansprüche) werden
durch diese Garantie nicht begründet und sind (soweit
gesetzlich zulässig) ausgeschlossen. Nach der
Garantiereparatur bzw. nach einem innerhalb der
Garantiefrist notwendigen Austausch des Gerätes wird die
Garantie der reparierten oder getauschten Maschine oder
Anlage bis zum Ende der originalen Garantiezeit
fortgesetzt. Die ursprüngliche Garantiefrist wird weder
verlängert noch wird eine neue Garantiefrist für das
Tauschgerät in Gang gesetzt.
3. Voraussetzungen des
Garantieanspruchs
erfi oder eine von erfi GmbH bevollmächtigte
Werkstatt muss unverzüglich über die Garantiemängel
unterrichtet werden. Bevor die Garantiereparatur
vorgenommen wird, muss der Kunde die Gültigkeit der
Garantie in Form einer Einkaufsrechnung, einer
Einkaufsquittung oder eines Lieferscheines schriftlich
nachweisen. Aus dieser muss das Einkaufsdatum und die
Herstellungsnummer der zu reparierenden Anlage
ersichtlich sein. Die Teile, die aufgrund der Garantie
getauscht werden, bleiben Eigentum der Firma erfi
GmbH.Ein Anspruch auf die Stellung eines Leih- oder
Ersatzproduktes während der Reparatur bzw.
Austauschdauer besteht nicht.
4. Garantieausschluss
Ein Garantieanspruch besteht nicht:
- Wenn kein
bestimmungsgemäßer Gebrauch vorliegt.
- Bei teilweise oder
komplett demontierten Produkten.
- Wenn das Produkt
Merkmale aufweist, die auf Reparaturen oder
sonstige Eingriffe von nicht durch erfi
autorisierte Werkstätten und/oder sonstige
Dritte schließen lassen.
- Für Produkte, die
durch unsachgemäße Bedienung, falsche
Installation, Unfall, Missbrauch, Störung oder
Mängel im Netz, Unvorsichtigkeit,
Gewaltanwendung, Missachtung der Spezifikationen
und Betriebsanleitungen, ungenügende Wartung,
Fremdeinwirkung, Naturkatastrophen oder
persönliche Unglücksfälle beschädigt wurden.
- Bei Überbeanspruchung
der Produkte über die in der Betriebsanleitung
angegebenen Leistung und technischen Daten.
Wenn in das Produkt eingebautes Zubehör nicht
von erfi stammt oder von erfi autorisiert wurde
(darunter fällt auch das Kühlmittel für
wassergekühlte Schweißanlagen).
- Das Typenschild und
insbesondere die Seriennummer entfernt oder
unkenntlich gemacht wurde.
Ausgenommen von der Garantie sind
nicht reproduzierbare Softwarefehler und Teile, die einer
mechanischen Alterung bzw. einem natürlichem Verschleiß
unterliegen, z.B. Brennerersatz-/Verschleißteile,
angeschlossene Leitungen wie Stromzuführungskabel,
Steuerleitung und Stecker, Werkstückleitung, Stecker,
Elektrodenkabel und Gasschlauch; Bedienelemente wie
Knöpfe, Folien und Anschlussbuchsen, sowie Räder,
Filter, Drahtförderrollen, Ersatz-/Verschleißteile von
Drahtvorschüben, Magnetventile und Durchflusswächter.
5. Kostenerstattung bei
vermeintlichem Garantiefall
Stellt sich nach den vom Endkunden geltend
gemachten Garantieansprüchen bei der Prüfung des
Produkts durch erfi oder durch den beauftragten Partner
heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder die
Voraussetzungen des Garantieanspruchs aus einem anderen
Grund nicht vorliegen, ist erfi berechtigt, eine
Service-Gebühr zur Abgeltung der Transport- und
Prüfungskosten in Höhe von max. 10% des Kaufpreises zu
erheben, wenn der Kunde grob fahrlässig oder
vorsätzlich außer Acht ließ, dass kein Fehler
vorgelegen hat oder dass die Voraussetzungen des
Garantieanspruchs aus einem anderen Grund nicht vorlagen.
6. Verhältnis zur gesetzlichen
Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des
Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden durch
diese Garantie nicht berührt und bestehen unabhängig
davon, ob der Garantiefall eintritt und ob die Garantie
in Anspruch genommen wird. Besonders werden die in § 437
BGB bezeichneten Rechte (Nacherfüllung, Rücktritt oder
Minderung, Schadensersatz) von Verbrauchern im Sinne des
§ 13 BGB durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
International gelten die entsprechenden Gesetze des
jeweiligen Landes. Für Verbraucher im Sinne des BGB §13
beträgt die Gewährleistungszeit 2 Jahre, für
gewerbliche Kunden (B2B, Unternehmer lt. §14 BGB) 1 Jahr
nach Rechnungsdatum.
7. Gerichtsstand und
Allgemeines
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten, die sich auf diese Herstellergarantie
beziehen und etwaig aus ihr entspringende
Rechtsstreitigkeiten ist Wiesentheid, Bundesrepublik
Deutschland. Es gilt das deutsche Recht.Nebenabsprachen
müssen von erfi schriftlich bestätigt werden. erfi
behält sich vor, die Garantiebestimmungen jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft abzuändern.
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